1206 Vernichtung von Datenträgern

Version 1.00 vom 15.01.2016

 

Beschreibung

Institute und Einrichtungen können Datenträger (Festplatten oder Magnetbandkassetten) zur Vernichtung und anschließender Entsorgung bei der Hardwarewerkstatt des Gauß-IT-Zentrums in der Hans-Sommer-Straße 65 abgeben. Die Vernichtung erfolgt nach den Standards H-4 für Festplatten bzw. T-4 für Magnetbandkassetten gemäß DIN 66399.

 

Nutzerkreis

(1), (3)

 

Nutzung durch den Benutzer

  • Die Anlieferung der zu vernichtenden Datenträger muss zu den Kernzeiten in der Hardwarewerkstatt in der Hans-Sommer-Straße 65 erfolgen.
  • Bei der Abgabe größerer Mengen (mehr als 20 Festplatten oder mehr als 40 Magnetbandkassetten) sollte zuvor ein Abgabetermin vereinbart werden.

 

Randbedingungen und Voraussetzungen

Die Abrechnung der zu vernichtenden und zu entsorgenden Datenträger erfolgt zum Stückpreis über die Druckkostenabrechnung für Institute und Einrichtungen. Die Vernichtung der Datenträger wird entsprechend den Standards H-4 für Festplatten mit magnetischem Datenträger oder T-4 für magnetische Datenträger durch einen externen Dienstleister durchgeführt.