Version 1.00 vom 22.04.2009
Beschreibung
Das Gauß-IT-Zentrum installiert und betreut die Anwendungssoftware, die in Zusammenarbeit mit dem Nutzer ausgewählt und durch das Gauß-IT-Zentrum beschafft worden ist. Die Software muss den Standards des Verwaltungsnetzes entsprechen und in das Verwaltungsnetz integrierbar sein.
Die Anwendungsbetreuung reicht von der reinen Installation und Bereitstellung bis zur Konfiguration und ggf. Eigen-/Anpassungsprogrammierung.
Art und Umfang der Betreuungsleistungen ist abhängig von der Software und wird mit den Nutzern im Einzelfall verbindlich abgesprochen.
Das Gauß-IT-Zentrum gewährleistet die Sicherheit, die Funktionsfähigkeit und die Betriebsbereitschaft der Software, die Installation von Updates, Patches und neuen Versionen. Es überwacht ggf. die Lizenzen.
Nutzerkreis
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Nutzung durch den Benutzer
Anträge auf Beschaffungen oder Änderungen über den Nutzerantrag.
Anträge auf Zugang zu der Anwendung über Nutzerantrag.
Randbedingungen und Voraussetzungen
Anforderung von Neubeschaffungen oder wesentlichen Änderungen müssen grundsätzlich im Vorfeld (Haushaltsplanung) per Nutzerantrag angemeldet werden. In diesem Zusammenhang muss auch Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern des Gauß-IT-Zentrums gehalten werden, um die Realisierungsmöglichkeiten abzustimmen.
Von Nutzern beschaffte Software wird nicht installiert.
Geschätzter Zeitaufwand
Neue Software oder Versionswechsel: 1 Arbeitstag nach Beschaffung bei Standardsoftware bis zu mehreren Monaten bei größeren Projekten.
Eintrag eines neuen Nutzers: bis zu 1 Arbeitstag
Eintrag neuer Berechtigungsgruppen: bis zu 5 Arbeitstage