4412 TUcard

Version 1.00 vom 03.02.2017

Beschreibung

Den Studierenden der TU Braunschweig wird eine multifunktionale Chipkarte (TUcard) zur Verfügung gestellt. Die TUcard beinhaltet folgende Funktionen:

  • Studierendenausweis
  • Bibliotheksausweis
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Zahlfunktion beim Studentenwerk OstNiedersachsen
  • Zahlfunktion beim zentralen Drucksystem
  • Wahlberechtigungsnachweis für Studierende
  • Zugang im Haus Masch.Bau

Das Gauß-IT-Zentrum betreibt das System zur Erzeugung und Verwaltung der TUcard. Es ist ebenso zuständig für die Funktionsfähigkeit der speziellen Endgeräte wie z.B. Kartendrucker, Aufwerter und Validierer. Es stellt die Schnittstelle zum Server des Schließsystems des Masch.Bau zur Verfügung. Die Personalisierung und Ausgabe sowie Einzug der TUcard erfolgt durch das Immatrikulationsamt. Das Gauß-IT-Zentrum gewährleistet die Sicherheit, die Funktionsfähigkeit und die Betriebsbereitschaft des Systems. Die Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit werden ebenso wie die Konsistenz der zentralen Datenbank gewährleistet.

Das Gauß-IT-Zentrum ist für die Wartung, Reparatur und den Ersatz der eingesetzten Hard- und Software zuständig ebenso für Backup (täglich) und Recovery.

Nutzerkreis

(1) AStA der TU Braunschweig zur Semesterticketrückerstattung

(2)

(3) im Rahmen der Sachbearbeitung zur Verwaltung der TUcard und Abwicklung von Wahlen

Nutzung durch den Benutzer

  • Studierende erhalten im Rahmen der Immatrikulation ihre TUcard vom Immatrikulatonsamt
  • Neue Nutzer oder Änderungen vorhandener Nutzer im Bereich der Sachbearbeitung durch Nutzerantrag vom Dienstvorgesetzten.

Randbedingungen und Voraussetzungen

Sachbearbeiterarbeitsplätze in den Einrichtungen (ausgenommen AStA) müssen mit einem PC an der Verwaltungsdomäne angeschlossen sein.Konfigurationen, Programmier- und Schnittstellenarbeiten sowie Spezialauswertungen können erst durchgeführt werden, wenn die Vorgaben rechtzeitig im Vorfeld in Zusammenarbeit mit der Abteilung Anwendungen auf die Umsetzbarkeit geprüft worden sind.

Geschätzter Zeitaufwand

Neue gesetzliche Regelungen: zeitnahe Umsetzung, je nach Umfang

Erstellen der Listen und Verzeichnisse für das Wahlamt: bis zu 5 Arbeitstage