Informationssicherheit – allgemeine Definition

Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und -lagernden (technischen oder nicht-technischen) Systemen, die die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und der Minimierung von Risiken.

Daher muss sich jede/r Nutzer/in immer wieder fragen:

Welche Folgen hätte es, wenn die Daten von diesem Gerät in fremde Hände gelangen würden und welche Maßnahmen kann ich treffen, um dies zu verhindern? (Vertraulichkeit)

Welche Konsequenzen hätte es, wenn wichtige Daten auf diesem Gerät verändert würden, sei es durch böse Absicht oder auch durch technische Fehler und was kann ich dagegen tun? (Datenintegrität)

Was würde geschehen, wenn dieses Gerät plötzlich ausfiele und wie kann ich dem vorbeugen bzw. die Folgen vermindern? (Verfügbarkeit)

Folgende Aspekte sind in dem umfassenden Begriff Informationssicherheit (Schutz der verarbeiteten Informationen) enthalten (Schutzziele):

IT-Sicherheit (ganze IT-Systeme)

  • einschließlich Datensicherung (Backup & Restore, Desaster Recovery)

Computersicherheit (einzelnes Gerät)

Datensicherheit

Datenschutz

Authentizität (englisch: authenticity) bezeichnet die Eigenschaften der Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Objekts.[3]

Verbindlichkeit/Nichtabstreitbarkeit (englisch: non repudiation): Sie erfordert, dass „kein unzulässiges Abstreiten durchgeführter Handlungen“ möglich ist.[4] Sie ist unter anderem wichtig beim                                   elektronischen Abschluss von Verträgen. Erreichbar ist sie beispielsweise durch                                                     elektronische Signaturen.[5]

Zurechenbarkeit (englisch: accountability): „Eine durchgeführte Handlung kann einem Kommunikationspartner eindeutig zugeordnet werden.“[4]

in bestimmtem Kontext (zum Beispiel im Internet) auch Anonymität

Besonderes Schutzziel im Zuge der DSGVO:

  • Resilienz (englisch: resilience): Widerstandsfähigkeit/ Belastbarkeit gegenüber Ausspähungen, irrtümlichen oder mutwilligen Störungen oder absichtlichen Schädigungen (Sabotagen)

siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Informationssicherheit