Die EU-DSGVO hat viel Neues gebracht. Unter anderem ist der Aufwand für die Umsetzung entsprechender Anforderungen gestiegen. Es stehen viele Fragen im Raum, die geklärt werden müssen und die laufenden Veränderungen bedürfen einer ständigen Begleitung.
Die Rolle “Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen” ist im § 58 NDSG geregelt. Kurz gefasst beraten und überwachen sie die Einhaltung des Datenschutzes.
Daneben hat sich die TU Braunschweig entscheiden ein Datenschutzmanagement zu etablieren, dass sich um die alltäglichen Fragen und Hilfestellungen bei der Umsetzung des Datenschutzes kümmert. Somit sind sich der Datenschutzbeauftragte und das Datenschutzmanagement über folgende Aufgabenteilung einig:
Datenschutzbeauftragter | Datenschutzmanagement |
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Und natürlich gibt es noch Aufgaben, die der Behördenleitung obliegen, da sie entweder eine besondere Tragweite oder besondere Kritikalität haben.
Durch die Abteilungsleitung 11 werden folgende in der Delegation als Beauftragter der Behördenleitung wahrgenommene Aufgaben übernommen:
- Finale Freigabe oder Ablehnung von Verarbeitungstätigkeitsbeschreibungen (VTB) im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Vorlage von Satzungsentwürfen an Präsidium und Senat
- Ansprechperson für das Präsidium und die Gremien in Sachen Datenschutzmanagement
- Juristische Koordination der Beantwortung von Ermittlungsanfragen
- Vertretung der GB-Leitung bei Formaler Meldung von Datenschutzverstößen an LfD
- Vertretung der GB-Leitung bei Behörden-Kontakt zur Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) sowie weiteren Landesbehörden und -einrichtungen zu Fragen des Datenschutzmanagements (Nds. Hochschulen, MWK, IT.N etc.)
- Vertretung der GB-Leitung bei Beantwortung von Ermittlungsanfragen gegenüber In- und Ausländischen Ermittlungsbehörden
Durch den Leiter des Geschäftsbereichs 1 werden folgende in der Delegation als Beauftragter der Behördenleitung wahrgenommene Aufgaben übernommen:
- Behörden-Kontakt zur Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) sowie weiteren Landesbehörden und -einrichtungen zu Fragen des Datenschutzmanagements (Nds. Hochschulen, MWk, IT.N, etc.)
- Formale Meldung von Datenschutzverstößen an LfD
- Beantwortung von Ermittlungsanfragen gegenüber in- und Ausländischen Ermittlungsbehörden
- Gesamtverantwortung für die Aufgabenerfüllung in Sachen Datenschutzmanagement
- Vertretung der Abteilungsleiterin 11 bei der Finalen Freigabe oder Ablehung von Verarbeitungstätigkeitsbeschreibungen (VTB) im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Vertretung der Abteilungsleiterin 11 bei der Vorlage von Satzungsentwürfen an Präsidium und Senat