Aufgaben(-ver-)teilung im Datenschutz

Die EU-DSGVO hat viel Neues gebracht. Unter anderem ist der Aufwand für die Umsetzung entsprechender Anforderungen gestiegen. Es stehen viele Fragen im Raum, die geklärt werden müssen und die laufenden Veränderungen bedürfen einer ständigen Begleitung.

Die Rolle “Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen” ist im § 58 NDSG geregelt. Kurz gefasst beraten und überwachen sie die Einhaltung des Datenschutzes.

Daneben hat sich die TU Braunschweig entscheiden ein Datenschutzmanagement zu etablieren, dass sich um die alltäglichen Fragen und Hilfestellungen bei der Umsetzung des Datenschutzes kümmert. Somit sind sich der Datenschutzbeauftragte und das Datenschutzmanagement über folgende Aufgabenteilung einig:

 

Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagement
  • Beratung von Organisationseinheiten (OE) der TU Braunschweig bzgl. des Datenschutzes bei Verarbeitungstätigkeiten
  • Beratung von OE vor der Aufnahme neuer Verarbeitungstätigkeiten (VT)
  • Beratung von OE bei der Beantragung von Forschungsprojekten bei denen personenbezogene Daten enthalten sein können
  • inhaltliche Prüfung von Verarbeitungstätigkeitsbeschreibungen (VTB) im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Begleitung der OE bei der Durchführung der Datenschutzfolgabschätzungen (DSFA)
  • Prüfung des Ergebnisses von DSFA
  • Weiterleiten von Anfragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs an die spezifische Funktions-E-Mail-Adresse
 

  • Beratung bei der Nutzung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Beratung bei technischen Fragen zum Ausfüllen von Verarbeitungstätigkeitsbeschreibungen (VTB)
  • Prüfung von VTB hinsichtlich der formalen Korrektheit
  • Rechtliche Begleitung der OE bei der Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)
  • Zuarbeit zur Vertragsprüfung in Abteilung 11 – Justitiariat bezüglich Aspekte des Datenschutzrechts
  • Vertragsprüfung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung und rechtliche Begleitung  der OE bei Vertragsverhandlungen
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Personen zu gespeicherten Daten (datenschutz-auskunft@tu-braunschweig.de)
  • Bearbeitung von Löschanfragen sowie Fragen zur Einschränkung der Datenverarbeitung (datenschutz-loeschanfrage@tu-braunschweig.de)
  • Durchführung von Schulungen zum Basiswissen bzgl. Datenschutz
  • Mitwirkung bei Schulungen zur Durchführung von Schulungen zur Durchführung von DSFA
  • Mitarbeit bei der Beantwortung von Ermittlungsanfragen
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Satzungsentwürfen im Bereich Datenschutz
  • Erarbeitung von Satzungsentwürfen im Bereich Datenschutz
  • Überwachung von behördlichen Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes
  • Kontakt zur Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) in Einzelfällen / Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Vorbereitung von Meldungen an die LfD bei Datenschutzverstößen sowie Information des DSB
  • Mitarbeit im Projekt „EU-DSGVO & IT-Sicherheit“

Und natürlich gibt es noch Aufgaben, die der Behördenleitung obliegen, da sie entweder eine besondere Tragweite oder besondere Kritikalität haben.

Durch die Abteilungsleitung 11 werden folgende in der Delegation als Beauftragter der Behördenleitung wahrgenommene Aufgaben übernommen:

  • Finale Freigabe oder Ablehnung von Verarbeitungstätigkeitsbeschreibungen (VTB) im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Vorlage von Satzungsentwürfen an Präsidium und Senat
  • Ansprechperson für das Präsidium und die Gremien in Sachen Datenschutzmanagement
  • Juristische Koordination der Beantwortung von Ermittlungsanfragen
  • Vertretung der GB-Leitung bei Formaler Meldung von Datenschutzverstößen an LfD
  • Vertretung der GB-Leitung bei Behörden-Kontakt zur Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) sowie weiteren Landesbehörden und -einrichtungen zu Fragen des Datenschutzmanagements (Nds. Hochschulen, MWK, IT.N etc.)
  • Vertretung der GB-Leitung bei Beantwortung von Ermittlungsanfragen gegenüber In- und Ausländischen Ermittlungsbehörden

Durch den Leiter des Geschäftsbereichs 1 werden folgende in der Delegation als Beauftragter der Behördenleitung wahrgenommene Aufgaben übernommen:

  • Behörden-Kontakt zur Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) sowie weiteren Landesbehörden und -einrichtungen zu Fragen des Datenschutzmanagements (Nds. Hochschulen, MWk, IT.N, etc.)
  • Formale Meldung von Datenschutzverstößen an LfD
  • Beantwortung von Ermittlungsanfragen gegenüber in- und Ausländischen Ermittlungsbehörden
  • Gesamtverantwortung für die Aufgabenerfüllung in Sachen Datenschutzmanagement
  • Vertretung der Abteilungsleiterin 11 bei der Finalen Freigabe oder Ablehung von Verarbeitungstätigkeitsbeschreibungen (VTB) im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Vertretung der Abteilungsleiterin 11 bei der Vorlage von Satzungsentwürfen an Präsidium und Senat