IT-Zugangsberechtigungen

Um die IT-Dienstleistungen des Gauß-IT-Zentrums nutzen zu können, benötigen Sie eine Benutzerkennung. Die mit dem IT-Zugang verbundenen Rechte und Pflichten sind in der Nutzungsordnung zur Informationstechnologie geregelt.

Benutzerkennungen

Der Zugang zu den IT-Diensten erfolgt grundsätzlich mit der Benutzerkennung und dem Passwort. Studierende bekommen eine sogenannte y-Nummer. Diese beginnt mit einem kleinen y gefolgt von sieben Ziffern, also z. B. y0123456. Neu immatrikulierte Studierende bekommen ihre Benutzerkennung zusammen mit den anderen Unterlagen vom Immatrikulationsamt zugeschickt. Sollten Sie dieses Schreiben nicht vorliegen haben, kann das Immatrikulationsamt Ihnen mit einer Kopie weiterhelfen. Bei ausländischen Studierenden kann es zu Verzögerungen kommen, bis alle Unterlagen des International Office im Immatrikulationsamt vorliegen. Vorher ist es nicht möglich, eine y‑Nummer zu vergeben. Grundsätzlich benötigen wir für Ihre Unterstützung, insbesondere bei vertraulichen Informationen wie beispielsweise Passwörtern, einen Nachweis, dass Sie an der TU Braunschweig studieren (validierte TUcard) und einen Nachweis Ihrer Identität (gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Passfoto). Führerscheine o.ä. Dokumente werden nicht akzeptiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und um Missbrauch fremder Zugangsdaten zu verhindern, können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn diese Nachweise vorliegen. Deswegen können vertrauliche Informationen auch nur persönlich gegeben werden. Auskünfte per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

Freischalten der y-Nummer

Studierende, die erstmalig an der TU Braunschweig immatrikuliert sind, müssen ihre y-Nummer auf den Internetseiten des Gauß-IT-Zentrums unter der Rubrik Self-Service/y-Nummer freischalten  freischalten (siehe auch entsprechendes Anschreiben vom Immatrikulationsamt). Am darauffolgenden Werktag ist die Benutzerkennung aktiviert.

Weitergabe der Kennung

Mit der Benutzerkennung erhalten Sie eine vertrauliche und persönliche Zugangsberechtigung.
Die eigene Benutzerkennung darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei Missbrauch werden Sie zur Verantwortung gezogen! Die TU Braunschweig vertraut Ihnen als Person und Persönlichkeit. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Vertrauensstellung nicht missbrauchen. Das gilt im Umgang mit bereitgestellter Ausstattung, Hardware und Software ebenso wie im Umgang mit vertraulichen Informationen zu IT-Zugangsberechtigungen. Ihre Benutzerkennung ist Ihre digitale Identität an der TU Braunschweig. Viele Vorgänge im Studium, Anmeldungen zu Prüfungen, Noteneinsicht und vieles andere mehr, sind damit verknüpft. Die Folgen eines Missbrauchs können gravierend für Sie sein. Geben Sie Ihre Benutzerkennung nicht weiter und ermutigen Sie andere nicht, dies zu tun! Wenn die Möglichkeit besteht, dass eine andere Person Ihr Passwort weiß, müssen Sie es umgehend ändern!

Tipp: Sollte im absoluten Ausnahmefall jemand für Sie mit Ihrer Benutzerkennung etwas Dringendes erledigen müssen, dann bevollmächtigen Sie diese Person mit einem entsprechenden Schreiben und einer Fotokopie Ihres Personalausweises.

An- und Abmelden

Der Zugang zu den IT-Diensten erfolgt grundsätzlich mit der Benutzerkennung und dem Passwort. Achten Sie beim Anmelden auf Groß-/Kleinschreibung und dass die Taste für Großschreiben nicht versehentlich festgestellt ist! Ihre y‑Nummer beginnt mit einem „kleinen y“, gefolgt von sieben Ziffern. Bei Pausen und am Ende Ihrer Arbeit sollten Sie grundsätzlich den PC sperren bzw. sich abmelden – das gilt auch für das eigene Notebook. Sie schützen sich damit vor Datenmissbrauch (im schlimmsten Fall vernichtet jemand Ihre Arbeiten, verwertet Ihre Ergebnisse oder missbraucht Ihre Benutzerkennung).

Passwort

Aus Sicherheitsgründen haben Passwörter für Benutzerkennungen am Gauß-IT-Zentrum eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 250 Tagen. Vor Ablauf dieser Zeit müssen sie geändert werden.
Sie erhalten rechtzeitig mehrmals Erinnerungen per E-Mail an Ihre TU-E‑Mail-Adresse. Die Webseite zur Änderung Ihres Passwortes finden Sie in unserem Internetauftritt im Bereich Self-Service/Passowort ändern. Bitte beachten Sie unsere Richtlinie für Passwörter! Nach Ablauf des Passwortes können Sie, falls Sie Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegt haben, Ihr Passwort selbst zurücksetzen. Einen Link zu dieser Passwort-Vergessen-Seite finden Sie auf der Webseite. Alternativ können Sie persönlich mit gültigem Personalausweis und TUcard in den IT-Service-Desk kommen oder senden uns einen Antrag zur Änderung per Post. Diesen finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Formulare. Sie sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass Sie Ihr Passwort rechtzeitig ändern, damit Sie immer uneingeschränkt alle Dienste nutzen können.

Studierende unterstützen die Lehre

Im Rahmen der Lehre ist es üblich, Studierende zur Unterstützung einzusetzen. Dafür benötigen diese in einigen Fällen eine zusätzliche Benutzerkennung, damit das System zwischen den verschiedenen Rollen (Studierende oder lehrende Person) unterscheiden kann. In Ihrer studentischen Rolle melden Sie sich mit der y-Nummer an und belegen z. B. Veranstaltungen usw. In Ihrer Rolle als lehrende Person melden Sie sich mit einer sog. l-Nummer (kleines „L“ wie Lehre) an und können dann Übungsräume belegen usw. L-Nummern werden mit dem Formular AN06 vom beschäftigenden Institut beantragt. Immatrikulierte Promotionsstudierende, die zusätzlich an einer Einrichtung der TU tätig sind, bekommen neben ihrer y Nummer auch eine sprechende Benutzerkennung und benötigen dann keine l-Nummer.

TUcard – Eine für alles

Die mit einem Datenchip versehene TUcard gilt als Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung,
als Wahlberechtigung, als Bibliotheksausweis, als Guthabenkarte für die Mensa und mehr. Darüber hinaus können Sie Ihre TUcard als Bibliotheksausweis und Mensakarte nutzen. Um alle diese Funktionen nutzen zu können, muss die Karte bei Erhalt und zu jedem neuen Semester validiert werden. Das bedeutet, dass der Thermostreifen auf der Karte mit den aktuellen Daten, also dem aktuellen Semesterzeitraum und Semesterticket, durch einen der Validierungsdrucker beschrieben wird. Diese finden Sie z. B. in den Mensen, im Forumsgebäude und bei uns vor Ort im Foyer des Gauß-IT-Zentrums. An diesen Standorten kann auch das Börsen- Guthaben der Karte, das zum Bezahlen in der Mensa oder zum Aufwerten ihres Druckkontos genutzt werden kann, aufgeladen werden.
https://www.tu-braunschweig.de/tucard

Exmatrikulation

Nach der Exmatrikulation besteht kein Anspruch mehr auf die IT-Dienstleistungen der TU Braunschweig. Für die Datensicherung und die Einrichtung einer E-Mail-Weiterleitung bleibt Ihre Benutzerkennung noch eine Zeitlang aktiv, dann wird der Zugang gesperrt. Nach einer weiteren Frist werden sämtliche Daten gelöscht. Bitte sichern Sie rechtzeitig vor der Sperrung wichtige E-Mails und Dateien und informieren Sie Ihre Korrespondenzpartner über eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse!