2109 Bereitstellung von virtuellen Servern

Version 1.00 vom 18. Juni 2018

Beschreibung

Für Forschung und Lehre werden zu unterschiedlichen Zwecken universelle Server benötigt. Das Gauß-IT-Zentrum bietet eine Dienstleistung zur Bereitstellung virtueller Server an.

Nutzerkreis

(1), (3)

Nutzung durch den Benutzer

DV-Koordinatorinnen und DV-Koordinatoren können vom Gauß-IT-Zentrum virtuelle Server für ihre Institute oder Einrichtungen gegen Entgelt bereitgestellt bekommen. Es werden die Betriebssysteme CentOS, Ubuntu Server LTS und Microsoft Windows Server in drei Server-Größen (S, M oder L) angeboten.

Randbedingung und Voraussetzung

Für die Bereitstellung und Nutzung der virtuellen Server gelten die folgenden Nutzungsbedingungen:

Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist eigenverantwortlich für die korrekte Administration der virtuellen Maschine (VM) zuständig.

Der Zugriff auf die virtuellen Server erfolgt entweder über SSH (Linux-VM) oder über RDP (Windows-VM).

Das Gauß-IT-Zentrum stellt die virtuellen Maschinen möglichst hoch verfügbar zur Verfügung und sorgt für einen sicheren Betrieb der Virtualisierungsumgebung.

Das GITZ führt kein zentrales Monitoring bzw. Logging auf Betriebssystemebene durch.

Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet die VM mit den nötigen Sicherheitsupdates zu versorgen und die vom GITZ vorgegebenen VMware-Tools in Betrieb zu halten und die hierzu nötigen Dienste zu starten.

Datensicherungen der Daten in der VM müssen gesondert durch die Nutzerin / den Nutzer über die Dienstleistung „3103 Backup und Archiv“ durchgeführt werden.

Die Nutzerin bzw. der Nutzer verpflichtet sich keine zu intensiven Rechenoperationen durchzuführen und die Ressourcennutzung so zu gestalten, dass andere virtuelle Maschinen nicht beeinträchtigt werden.

Bei einem Verstoß wird das Gauß-IT-Zentrum Maßnahmen ergreifen, um den stabilen und sicheren Betrieb der Infrastruktur weiterhin gewährleisten zu können. Dies kann bis zur Abschaltung der virtuellen Maschine führen.

Die Verfügbarkeit von Software muss durch die Nutzerin bzw. den Nutzer selber realisiert werden (z.B. durch automatischen Start), da bei eventuellem Hardwareausfall oder kritischen Wartungsarbeiten die VMs nicht vollständig unterbrechungsfrei zur Verfügung gestellt werden können.

Bei einer Aktualisierung des Betriebssystems (z.B. Major Release) oder der Infrastruktur (z.B. Hypervisor) stellt das Gauß-IT-Zentrum nach einem entsprechenden Zeitraum neue VMs zur Verfügung. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist für die Migration der Daten und Dienste in einem angemessenen Zeitraum verantwortlich. Die obsoleten VMs werden nach einer entsprechenden Umstellungszeit abgeschaltet und gelöscht.

Snapshots werden vom GITZ nach spätestens einer Woche gelöscht.

Das Erstellen von mehreren Snapshots hintereinander (Snapshots von Snapshots) wird nicht unterstützt.

Die Abrechnung der virtuellen Server erfolgt im Halbjahresturnus zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines Jahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis vollständiger Monate. Es werden mindestens 3 vollständige Monate abgerechnet.