International Open Access Week 2019 4/5

Zweitveröffentlichungen – der grüne Weg des Open Access

Was verstehe ich unter einer Zweitveröffentlichung?

Zweitveröffentlichung bedeutet das erneute onlinestellen eines Artikels, der zuvor bereits in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Artikel bis dahin nur durch ein Zeitschriftenabo im Volltext zu lesen war.

Viele Wissenschaftsverlage bieten ihre Zeitschriften in einer sogenannten Closed Access Form an – das heißt, der/die Leser/in (oder die Bibliothek als Anbieter) muss einen Betrag entrichten, um vollen Zugriff auf alle Artikel des Journals zu erhalten (oder bereitzustellen). Dies führte in der Vergangenheit zu einer ständig steiler werdenden Preisspirale, die heute schon viele Nutzer/innen und Bibliotheken nicht mehr mittragen können und wollen.

Eine Art ‚Hintertürchen‘ ist die Zweitveröffentlichung des Artikels auf einem frei zugänglichen Repository. Die ist jedoch mit ein paar Hürden verbunden…

Das Kleingedruckte…

Bevor ein Paper auf einem Publikationsserver zweitveröffentlicht werden kann, muss zunächst geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen darf. Jeder größere Verlag hat dazu (meist gut versteckt) eine Website, die die genauen Bedingungen erläutern. Zu klären ist:

  • Darf ich überhaupt zweitveröffentlichen?
  • Gibt es ein Embargo? Oft können Zweitveröffentlichungen erst eine gewisse Zeit nach der Verlagspublikation zweitveröffentlicht werden (6 – 36 Monate)
  • Welche Artikelversion? Es gibt das Preprint (das ist in der Regel die eingereichte Version), die Accepted Version (das ist die Version nach dem Peer review aber vor den finalen Layouts und Edits) und die Verlags- oder Published Version (die Version des Artikels, die von der Verlagsseite heruntergeladen werden kann). Die Benennungen können von Verlag zu Verlag variieren. Je nach Verlag wird eingeschränkt, welche Version zweitveröffentlicht werden darf (z.B. nur die Accepted Version).

Bei kleineren Verlagen ist es leider oft nötig, die Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung explizit zu erfragen, da sie keine Informationen dazu online haben.

Und dann wäre da noch §38(4) des Urheberrechtsgesetzes, der dazu da ist, eine Zweitveröffentlichung per Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, auch wenn dies im Verlagsvertrag nicht explizit geregelt ist.

Unser Service für Sie:

Wenn Sie auf den Geschmack gekommen sind und nun gern Ihr Zweitveröffentlichungsrecht nutzen wollen:
Wir bieten Ihnen an, Ihre Literaturliste darauf abzuklopfen, ob eine Zweitveröffentlichung möglich ist und wenn ja unter welchen Bedingungen. Wir fragen die geforderten Artikelversionen bei Ihnen ab (leider ist es uns nicht möglich, diese zu beschaffen) und schalten diese dann auf unserem Publikationsserver – unter Berücksichtigung eines eventuell bestehenden Embargos – kostenlos und weltweit zugänglich für Sie frei. Wir steigern damit die Reichweite des Artikels erheblich, und Sie können in Zukunft einfach zum Publikationsserver verlinken, wenn Sie mit Kolleg/innen Ihre Arbeiten teilen möchten.

Bei allen Fragen zum Thema Open Access erreichen Sie uns unter openaccess@tu-braunschweig.de